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Klassenleitungsgeschäfte im Rahmen der Zeugniserstellung

Der Bereich wird aktuell überarbeit (Ws: 23.04.2026)

Vor der Zeugniskonferenz
  • Die Bögen für die Beurteilung des „Arbeits- und Sozialverhaltens” der Schüler liegen rechtzeitig in Ihrem Fach. Sollten die Schülernamen vom Sekretariat noch nicht eingetragen worden sein, nehmen Sie diese Eintragungen vor, erstellen Sie eine Liste der in Ihrer Klasse unterrichtenden Lehrkräfte und achten Sie darauf, dass alle Kolleginnen und Kollegen eintragen und mit Paraphe zeichnen.

  • Fragen Sie Ihre Schüler*innen nach Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften und überprüfen Sie die Angaben mit den betreffenden Leitungen der Arbeitsgemeinschaften.

  • Stellen Sie aus den Schülerbögen und der Klassenkladde die Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen zusammen.

  • Beachten Sie die Arbeitsschritte zur Vorbereitung der Zeugniskonferenzen, die Sie hier finden.

Während der Zeugniskonferenz Ihrer Klasse
  • Zur Konferenz Ihrer Klasse bringen Sie eventuell relevante Informationen aus den Klassenkladden mit (Lob, Tadel, etc.), so dass über deren Eintragung abgestimmt werden kann.

  • Einleitend geben Sie eine verbale Einschätzung der allgemeinen Klassensituation und informieren über Umstände, deren Kenntnis für die unterrichtenden Fachkollegen von Interesse sein könnten, soweit Sie dazu befugt sind (z.B. kürzlich erfolgte LRS-Diagnosen, relevante medizinische Problematiken einzelner Schülerinnen und Schüler, etc.).

  • Ist Ihr Stellvertreter nicht zugegen, übernehmen Sie während der Sitzung die Protokollführung.

Sofort nach den Zeugniskonferenzen
  • Sie benachrichtigen und beraten die Erziehungsberechtigten der nicht versetzten Schüler noch am Tage der Zeugniskonferenz telefonisch (Benachrichtigung auf jeden Fall auch in schriftlicher Form, Vermerk im Postausgangsbuch, Ablage der Durchschrift im Schülerbogen) und weisen dabei ggf. auf eine mögliche Nachprüfung oder die erforderliche Abmeldung und die entsprechenden Formalitäten hin.

  • Wenn die Versetzung eines Schülers der Zeugniskonferenz zur Erstellung des Halbjahreszeugnisses gefährdet erscheint, lassen Sie die Kolleginnen und Kollegen, in deren Fächern der Schüler schwach ausreichende oder schlechtere Leistungen erbracht hat, die standardisierten „Individuellen Fördermaßnahmen“ nach § 59 Abs. 2 SchulG ausfüllen. Diese förderlichen Hinweise sind von der unterrichtenden Lehrkraft, dem Schüler und einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben und werden als eine Anlage zum Zeugnis des betreffenden Schülers behandelt. Auf Wunsch fertigen Sie eine Kopie der Förderpläne für die Erziehungsberechtigten. Die Originale der Förderpläne heften Sie in die Schülerbögen.