Aufgaben während des gesamten Schuljahres
Übergreifende pädagogische Aufgaben
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Sie koordinieren Ihre pädagogische und organisatorische Arbeit in ihrer Klasse eng mit dem stellvertretenden Klassenleiter und möglichst einer weiteren Lehrkraft.
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Sie halten regelmäßigen Gesprächskontakt mit den die Klasse unterrichtenden Kollegen über die Entwicklung der Klasse und die einzelnen Schüler (s. Instrument der Klassenkladde).
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Sie sind Gesprächspartner der Schüler, der Eltern, der in der Klasse unterrichtenden Kollegen und des Schulleiters in allen die Schüler als Gruppe bzw. den einzelnen Schüler betreffenden Fragen.
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Sie leisten die notwendige Schullaufbahnberatung der einzelnen Schüler, insbesondere während der Probezeit (in der 7. Klasse) sowie bezüglich des Wahlpflichtfaches und der gymnasialen Oberstufe (in der 10. Klasse).
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Sie bereiten besondere schulische Veranstaltungen mit der Klasse (Klassenfete, Wandertage, Klassenfahrten u. a.) vor und führen sie i.d.R. auch durch.
Aufgaben nach dem Schulgesetz
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Sie bereiten Klassenkonferenzen vor und führen sie durch (§ 81 SchulG) – Ausnahme: Klassenkonferenzen über Zeugnisse sowie Konferenzen mit Probezeit- und Versetzungsentscheidungen und Fragen des Überganges (in diesen muss der Schulleiter den Vorsitz übernehmen).
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Sie nehmen an den Klassenelternversammlungen (§ 89 Abs. 4 SchulG) teil. Die Absprache von Termin und Tagesordnung erfolgt im Benehmen mit dem Klassenleiter; überträgt die Versammlung ihm die Leitung der Klassenelternversammlung, muss er diese übernehmen. Die Leitung der ersten Klassenelternversammlung bis zur Wahl der Elternvertreter liegt in den Händen des Klassenleiters (§ 89 Abs. 3 Satz 2 SchulG).
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Sie fungieren als Wahlleiter bei den Wahlen der Eltern- und Schülervertreter, sofern sich nicht ein Wahlleiter aus dem Kreis der Wahlberechtigten findet.
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Sie ermöglichen und organisieren die Verfügungsstunden der Schülervertreter (§ 84 SchulG) einmal im Monat.
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Sie überprüfen die regelmäßige Teilnahme der Schüler am Unterricht, Sie prüfen die Gründe für das Fehlen und benachrichtigen die Erziehungsberechtigten bei Fehlen möglichst umgehend.
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Sie unterstützen die Schulleitung bei der Erstellung der Schulversäumnisstatistik (s. auch Schreiben von Zeugnissen).
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Sie beurlauben Schüler, nur aus wichtigen Gründen (!), bis zu drei Tagen, wenn es sich nicht um Urlaub im Zusammenhang mit Ferien handelt (gemäß Nr. 4 Abs. 2 AV Schulpflicht). Beurlaubungen können nur erfolgen, wenn sie vor dem fraglichen Fehlzeitraum schriftlich von einem Erziehungsberechtigten beantragt wurden.
Zusätzliche organisatorische Aufgaben
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Sie führen die Schülerbögen Ihrer Klasse gemäß § 2 SchuldatenVO. Darin ist Ihnen das Sekretariat behilflich.
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Sie richten das Klassenbuch gemäß § 5 SchuldatenVO ein; dazu gehört eine wöchentliche Kontrolle der Eintragungen, die durch Unterschriftsleistung zu belegen ist.
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Sie sehen regelmäßig die „Klassenkladde“ durch. Fällt Ihnen nach Durchsicht der Kladde und nach eigener Anschauung eine Verhaltensauffälligkeit eines Schülers auf, dann halten Sie Rücksprache mit den den Schüler unterrichtenden Kollegen und sprechen ggf. den Schulleiter an.
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Wenn die Kollegen die Termine der Klassenarbeiten in die Klassenarbeitsliste eingetragen haben, legen Sie die Liste den Klasseneltern- und Klassenschülersprechern vor. Dies ersetzt bei uns einen Beschluss der Klassenkonferenz nach § 17, Abs. 2 Satz 5 Sek I – VO. Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, diese Liste im Klassenraum auszuhängen.
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Sie betreuen und kontrollieren die Sammlung und Ausfertigung der Zwischennoten in Herbst und Frühjahr.
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Sie benachrichtigen rechtzeitig die Erziehungsberechtigten bei Gefährdung des Bestehens der Probezeit bzw. des Erreichens des Klassenzieles.
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Sie schreiben die Zeugnisse (s. dort).
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Sie überprüfen und erledigen die Formalitäten beim Abgang eines Schülers (Laufzettel, Abgangszeugnis, Information).
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Sie organisieren den Klassendienst und Hofdienst und kontrollieren die Sauberkeit im Klassenraum und im Klassenschrank.
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Sie unterstützen die Schulleitung bei Angelegenheiten, die die Registrierung und Auswahl von Schülern angeht (Einladung von Betreuern zum Tag der offenen Tür, Vorbereitung des Sommer- und des Weihnachtsfestes usw.).
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